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Wyss Bestattungen - Todesfall, was nun?

Ratgeber

Todesfall, was nun?

Todesfall zuhause

Todesfall im Spital/ Pflegeeinrichtung

Todesfall durch Unfall oder Delikt

Todesfall im Ausland

Der herbeigerufene Hausarzt oder der Notarzt (Tel. 144) wird die Todesbescheinigung ausstellen. Anschliessend benachrichtigen Sie uns zur Überführung in die Aufbahrung oder ins Krematorium. Hierfür wird die ausgestellte ärztliche Todesbescheinigung benötigt.

Die Pflegeeinrichtung/das Spital wird eine Todesmeldung durch einen Arzt ausstellen. Mit der Todesbescheinigung oder der Todesmeldung kann die verstorbene Person zum Aufbahrungsort, bzw. ins Krematorium überführt werden. Die Formalitäten werden durch das Spital oder der Pflegeeinrichtung erledigt.

Wurde der Tod durch einen Unfall oder ein Delikt verursacht, muss die Polizei (Nächste Polizeistelle oder Telefon 117) verständigt werden. Sie wird die Todesumstände klären.

Stirbt eine Schweizer Bürgerin oder ein Schweizer Bürger im Ausland, so informiert die ausländische Behörde die Schweizer Vertretung vor Ort. Falls dies nicht gemacht wird, können auch Sie als Angehörige/r die ausländische Todesurkunde der Schweizer Vertretung übergeben. Diese wird das Dokument an die Heimatgemeinde weiterleiten. Wünscht eine Person in der Schweiz bestattet zu werden, so kümmert sich ebenfalls die Schweizer Vertretung um die  Dokumente für die Heimschaffung.

Meldepflicht des Todesfalles

Zivilstandesamt

Der Todesfall muss innert zwei Tagen dem Zivilstandeskreis des Sterbeortes gemeldet werden. Meldeberechtigt sind die Angehörigen, Heim/Spital und der Bestatter im Auftrag der Angehörigen.

 

Sofern vorhanden, legen Sie für die Anmeldung beim Zivilstandesamt folgende Dokumente vor, bzw. geben Sie sie im meldenden Heim/Spital ab:

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https://www.zivilstand.sid.be.ch/de/start/zivilstandsaemter.html

 

- Ärztliche Todesbescheinigung oder Todesmeldung

- Schriftenempfangsschein / Familienbüchlein

- Personalausweis / Pass / Identitätskarte

- Niederlassungsbewilligung / Aufenthaltsbewilligung (bei Ausländern). Das Zivilstandsamt stellt daraufhin eine Bestätigung dieser Anmeldung aus, die für die Erdbestattung, bzw. die Kremation vorliegen muss.

 

Der Tod von ausländischen Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz muss ebenfalls dem Zivilstandsamt am Sterbeort gemeldet werden.

 

 

Einwohnergemeinde

Der Todesfall muss bei der Einwohnergemeinde (Wohnsitzgemeinde des Verstorbenen) gemeldet werden.

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Benötigen Sie Hilfe? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.

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